Erbrecht Pflichtteil Dortmund
Im Erbrecht kommt es regelmäßig zu Konflikten. Manch ein Erblasser würde sich im Grabe umdrehen, würde er mitbekommen, wie sich seine Erben nach eingetretenem Erbfall bekämpfen. Nicht selten möchte der Erblasser einen Angehörigen am liebsten vollständig enterben. Was hierbei gerne außer acht bleibt: Eine Enterbung ist grundsätzlich möglich, bedeutet aber nicht, dass Erben dann völlig leer ausgehen. Bestimmte Angehörige haben einen gesetzlichen Zahlungsanspruch nach dem Wert des Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil. Wenn sich die Fronten zwischen Angehörigen verhärtet haben und sehr emotional belastet sind, ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden. Rechtsanwalt Kai Neuvians aus Dortmund – zugleich Fachanwalt für Erbrecht – ist Ihr Ansprechpartner rund um das Erbrecht und den Pflichtteil.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Nicht jedem Angehörigen steht ein gesetzlicher Pflichtteil zu. § 2303 im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht hier lediglich Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehegatten und – oft nicht bekannt – die Eltern des Erblassers vor. Ein Anspruch auf den Pflichtteil entsteht dann, wenn ein pflichtteilsberechtigter Erbe testamentarisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde. Darüber hinaus: Hat der Erblasser in seinem Testament festgehalten, dass ein Angehöriger einen geringeren Vermögensanteil erhalten soll, der geringer als der Pflichtteilsanspruch ist, entsteht der Anspruch auf den sog. Zusatzpflichtteil. Je nach familiärer Konstellation kann die Frage, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht, schwierig zu beantworten sein. Dann empfiehlt es sich, einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.
Ausschluss des Pflichtteils?
Die vollständige Enterbung eines Erben, auch hinsichtlich seines Pflichtteiles, ist nur in wenigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen möglich. Der Gesetzgeber hat das Pflichtteilsrecht fest im Gesetz verankert und effektiv geschützt. Der Erbe muss sich in hohem Maße verwerflich oder sogar strafbar gegenüber dem Erblasser verhalten haben. Nur dann ist er unwürdig, den Pflichtteil zu bekommen und geht vollständig leer aus. Obwohl der Gesetzgeber die Schwelle für diese Pflichtteilsunwürdigkeit gesenkt hat, sind diese Fälle in der Praxis eher selten.
Fachanwalt Erbrecht Dortmund – Jetzt kontaktieren
Sie möchten ein Testament erstellen, aber bestimmte Angehörige vom Erbe ausschließen und wollen wissen, ob das in Ihren Fall möglich ist? Sie sind Erbe und werden von einem Verwandten auf Zahlung des Pflichtteils in Anspruch genommen? Oder sind Sie Pflichtteilberechtigter, der seinen Anspruch geltend machen möchte?
Mit diesen Anliegen sind Sie bei der Kanzlei am Amtshaus in Dortmund an der richtigen Adresse. Rechtsanwalt Kai Neuvians ist Ihr Ansprechpartner rund um alle Belange des Erbrechts. Er ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Unterstützt wird er von der Fachanwältin für Familienrecht Sabine Greive und dem Fachanwalt für Familienrecht Tobias Falk. Seit Jahrzehnten ist die Kanzlei am Amtshaus auf diesen eng miteinander verzahnten Rechtsgebieten tätig und über die Ortsgrenzen hinaus bekannt. Sie können sich in der Kanzlei am Amtshaus einer engagierten und praxisnahen Vertretung sicher sein.
Melden Sie sich telefonisch unter der 0231 / 22 61 10-80, schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-am-amtshaus.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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Rechtsanwältin
Rany Youk
Rechtsanwältin für Erbrecht